1. Allgemeine Bestimmungen:

Bei allen in diesen Bedingungen verwendeten funktions- und personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen und sind diese ausschließlich maßgebend, sofern nicht mit dem Klienten anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Werden mit dem Klienten von diesen Bedingungen abweichende Einzelvereinbarungen getroffen, wird dadurch die Geltung der nicht berührten Geschäftsbedingungen nicht betroffen.

2. Grenzen des Tätigkeitsbereiches von Trimago Training:

Ich erkläre ausdrücklich gegenüber dem Klienten nicht zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten berechtigt zu sein. Es werden keine ärztlichen Berufsfelder abgedeckt, die gemäß gesetzlichen Vorgaben den ärztlichen Berufen, den psychotherapeutischen Berufen, den physiotherapeutischen Diensten sowie Tätigkeiten, die den reglementierten Gewerben wie Lebens- und Sozialberatung (auch: Ernährungsberatung), Massage vorbehalten sind; es sei denn, dass ich auch für derartige Tätigkeiten eine gesonderte fachliche Qualifikation und entsprechende gesetzliche Befähigung und Berechtigung besitze.

3. Anmeldung / Vertragsschluss:

Die Anmeldung zu Seminaren und Veranstaltungen kann telefonisch oder schriftlich, z.B. per E-Mail oder Post erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. 
Vereinbarte Termine für Einzelstunden werden mündlich oder per E-Mail vereinbart und sind auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung durch Trimago Training für beide Seiten verbindlich.

4. Stornierung: 

Die Stornierung einer Seminar- oder Veranstaltungsteilnahme ist in der Zeit von bis zu 2 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung kostenfrei möglich. In dem Zeitraum von 14 Tagen bis 8 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung wird eine Storno-Gebühr von 25% des Preises der Leistung erhoben; innerhalb von 7 Tagen beträgt die Stornogebühr 50% des Leistungspreises. Bei unangekündigtem Fernbleiben von der gebuchten Leistung sind 100% des Leistungspreises vom Klienten zu tragen.

5. Zahlungsmodalitäten: 

Nach Buchung eines Seminars oder einer Veranstaltung erhalten die Klienten eine Buchungsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist, ohne Abzug 14 Tage nach erhalt der Rechnung an die angegebene Bankverbindung zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. sowie eine Mahngebühr von €15,00.- pro Mahnung in Rechnung gestellt. Der angeführte Rechnungsbetrag ist laut § 6 (1) Z 27 UStG umsatzsteuerfrei.

6. Änderungsvorbehalt durch Trimago Training:

Art und Umfang der von Trimago Training erbrachten Leistungen gehen aus den jeweiligen detaillierten Beschreibungen hervor. Trimago Training behält sich Änderungen im Ablauf oder hinsichtlich des Inhalts der Leistungen vor, falls diese zu einer Verbesserung der Leistung führen oder aus unvorhersehbaren Gründen erforderlich werden.

7. Datenschutzgesetz: 

Der Klient willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung Name, Anschrift, Umsatz- und Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen. Sämtliche sonstigen Daten werden absolut vertraulich behandelt, und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben (Zusätzliche Informationen siehe Datenschutz).

8. Seminarunterlagen Audioaufzeichnungen

Bereitgestellte Seminarunterlagen und Audioaufnahmen von Veranstaltungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich aufgeführt werden.

 

9. Schwimmtrainingslager

Aus positiver persönlicher Erfahrung möchte ich den Teilnehmern im Rahmen des Trainingslagers die Möglichkeit bieten ihre Schwimmtechnik zu verbessern, um lange Zeit Freude am Schwimmen haben zu können.
Das Trainingslager ist auf Selbstkostenbasis kalkuliert. Es besteht keine finanzielle Gewinnabsicht.
Teilnahmebestätigungen oder Rechnungen werden daher für das Trainingslager nicht ausgestellt.
Unterkunft, Verpflegung und Schwimmtraining werden nur aus organisatorischen Gründen als Gesamtbetrag eingehoben.

 


Stand:  Juli 2017